Culture Action Europe fordert die nachhaltige Sicherung der Arbeit des Non-Profit Sektors in der Kultur. In der Erklärung vom 15. November heißt es, dass die Anwendung der neu entwickelten Regeln für die Finanzbewertung in den Förderprogrammen der EU „aktiv verhindert, dass Organisationen im Kultur- und Kreativsektor Zugang zu EU-Mitteln erhalten – insbesondere in bestimmten EU-Ländern, in denen nationale Vorschriften es gemeinnützigen Organisationen nicht erlauben, finanzielle Rücklagen Reserven zu halten, die von der EU als finanziell „stark“ eingestuft werden.“ Ein beträchtlicher Teil der Kooperationsprojekte und europäischen Netzwerke gefährdet sei damit gefährdet.
Nach der Einführung einer neuen Bewertungsmatrix für die Finanzkraft von Kulturorganisationen im Jahr 2018 wurden in diesem Jahr 27 Organisationen, die für kleine und große Kooperationsprojekte des Programms Creative Europe ausgewählt wurden, als „finanziell schwach“ eingestuft und informiert, dass sie für ihre Projekte keine Vorauszahlung erhalten würden, es sei denn, sie könnten eine Bank- oder Drittmittelgarantie vorlegen.
Der europäische Kultursektor besteht in erster Linie aus gemeinnützigen kleinen und mittleren Unternehmen und leistet einen starken Beitrag zu jeder Priorität der EU-Agenda 2019-2024. Gemeinnützige Kulturorganisationen nehmen eine Schlüsselposition ein bei der nachhaltige Entwicklung einer diversen und inklusiven Europäischen Gesellschaft.
CAE fordert die Einsetzung einer Klausel gemäß der Verordnung Nr. 1288/2013 zur Einführung von Erasmus+, Artikel 19.3 in alle künftigen Programme im Bereich Kultur, Bildung, Innovation, Jugend und Sport: „Neben öffentlichen Einrichtungen und Hochschuleinrichtungen gelten Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, die in den letzten zwei Jahren mehr als 50 % ihrer jährlichen Einnahmen aus öffentlichen Quellen erhalten haben, als Organisationen, die über die erforderlichen finanziellen, beruflichen und administrativen Kapazitäten verfügen, um Tätigkeiten im Rahmen des Programms durchzuführen“.
Die Bewertung der Finanzkraft für antragstellende Organisationen muss dahingehend überarbeitet werden, dass die EU-Förderprogramme allen Kulturakteuren in Europa zugänglich bleiben.
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