Am 09. Mai 2022 – Europatag und Jahrestag der so genannten Schuman-Erklärung – wird der Exekutivausschuss der Konferenz über die Zukunft Europas (CoFoE) den Präsidenten der EU-Institutionen seinen Abschlussbericht mit einer konsolidierten Liste an Empfehlungen vorlegen.
Von besonderem Interesse für den Kultursektor dürfte der Vorschlag Nr. 48 „Kultur und Austausch“ sein, in dem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, mit Unterstützung der Europäischen Union den europäischen Austausch und Mehrsprachigkeit als Brücke zu anderen Kulturen zu fördern, Möglichkeiten zum Austausch europäischer Kulturen zu schaffen und das europäische Kulturerbe und die Kultur zu schützen. Vor allem aber heißt es in dem Vorschlag auch:
„Um eine Kultur des Austauschs zu fördern und die europäische Identität und die europäische Vielfalt in den verschiedenen Bereichen zu stärken, sollten die Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Europäischen Union: (…) Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Kulturschaffenden auf EU-Ebene ausreichend geschützt sind, insbesondere bei künftigen Krisen, indem sie ein Rechtsstatut auf europäischer Ebene verabschieden.“ (…“by adopting a legal statute at European level“, Vorschlag 48.5)
Die Konferenz über die Zukunft Europas wurde ins Leben gerufen, um einen Raum für partizipative Demokratie in der Europäischen Union zu schaffen, und organisierte eine Reihe von bürgergeleiteten Debatten über zentrale Themen zur Zukunft der Union. Das Plenum der Konferenz, das sich aus 80 Bürgerinnen und Bürgern, 108 Mitgliedern des Europäischen Parlaments, 108 Mitgliedern der nationalen Parlamente, 27 Mitgliedern der nationalen Bürgerpanels sowie Vertreter*innen der Regierungen (54) und der Kommission (3) zusammensetzte, verabschiedete anschließend Vorschläge zu 49 Zielen in neun verschiedenen Themenbereichen, die unter anderem auf den Ergebnissen der europäischen Bürgerpanels sowie auf fast 45.000 Beiträgen basieren, die auf der Plattform futureu.europe.eu erfasst und systematisch in Zwischenberichten zusammengestellt wurden.
Es wurde mitgeteilt, dass das Europäische Parlament im unmittelbaren Anschluss an die Konferenz eine Entschließung vorlegen wird, in der eine Revision der Verträge gemäß Artikel 48 des EU-Vertrags gefordert wird, was schließlich mit einer einfachen Mehrheit im Rat zu einem Beschluss zur Vorbereitung solcher Vertragsreformen führen könnte. Solche Änderungen müssten dann allerdings von allen nationalen Parlamenten gebilligt werden.
Weitere Informationen auch hier auf der Website von Culture Action Europe (auf Englisch).